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Sicherheitscheck

Die Checkliste für Ihre Sicherheit

Wir stellen Ihnen hiermit Informationsmaterialien und Datenblätter zur Verfügung, die darauf abzielen, unseren Kunden und Mitarbeitern den Einsatz und die Handhabung unserer Betonpumpen, Kipper und Mischer zu vereinfachen. In klar verständlicher Form finden Sie generelle Hinweise, die bei der Nutzung sämtlicher unserer Fahrzeuge beachtenswert sind, sowie spezifische Details, die den effizienten Gebrauch unserer Betonpumpen sicherstellen.

Check 1

Die Zufahrt

Sicherheitsabstand bei Vorbeifahrt

Die Zufahrtswege müssen für ein Maschinengewicht von bis zu 63to und einer Maschinenhöhe von ca. 4,00m geeignet sein.
Fahrbahnquerende Leitungen – im/auf/unter dem Fahrbahnbelag – müssen sicher geschützt sein.

Check 2

Die Bodenverhältnisse

Sicherheit gegen Bodenversagen

Die Tragfähigkeit des Untergrundes ist dringend zu prüfen!
Bei dem Aufstellen und Abstützen von Fahrzeugen auf nicht befestigten Flächen besteht die Gefahr des Bodenversagens durch Setzung, Grundbruch und Durchstanzen.
Das Versagen des Bodens hängt von der Bodenart und dem Verdichtungsgrad ab. Es erfolgt ggf. eine Schiefstellung des Fahrzeuges, welches bei ungünstigen Bedingungen kippen kann.

Setzung
Bei Setzungen gibt der Boden durch Verdichtung der Bodenpartikel nach, konsolidiert sich allerdings in der Regel nach einigen Zentimetern.

Grundbruch
Bei einem Grundbruch weicht der Boden durch Überlastung der Scherkräfte seitlich und nach oben aus, die Stütze sinkt ein. Dies tritt insbesondere bei weichen und breiigen, bindigen Böden auf. Die Nähe zur Böschung begünstigt einen Grundbruch.

Durchstanzung
Beim Durchstanzen erfolgt das Versagen des Bodens bzw. der Grundbruch des Bodens abrupt ohne jegliche Vorzeichen.

Check 3

Die Standsicherheit

Sicherheitsabstände zu Baugruben / Verbau

Neben den Bodenverhältnissen sind auch die Abstände zu Baugruben und Böschung / Verbau
sowie bereits erstellten Kellerwänden / Kanaleinbauten zu beachten!
Können die Abstände nicht eingehalten werden, ist eine Berechnung der Standsicherheit
der Böschung nach dem Stand der Technik erforderlich.

Check 4

Die Anbauteile

Gefahrenbereich (L) beachten!

Am Endschlauch

Anschluss an ein Bohrgerät

  • Angeschlossene Förderleitungen müssen am Boden fixiert sein und dürfen den Verteilermast nicht zusätzlich belasten.
  • Ein angeschlossener Verteilermast muss so angeschlossen sein, dass er nicht nachgeführt werden muss.
  • Das Bohrgerät darf nur ohne angeschlossene Leitung verfahren werden.

Check 5

Die Absturzsicherung

Sicherungsmaßnahmen gegen Absturzunfälle

Fehlende, unvollständig aufgebaute oder falsch dimensionierte Absturzsicherungen sowie fehlende Sicherungsmaßnahmen bei der Montage können Absturzunfälle zur Folge haben.

Deswegen gilt grundsätzlich:

  • Generell bei mehr als 2 m Absturzhöhe

  • Bei Treppen und Wandöffnungen ab 1 m Absturzhöhe

  • Bei Öffnungen, Deckenöffnungen, Treppenloch

Sicherung durch Seitenschutz

Geländer- und Zwischenholm sind gegen unbeabsichtigtes Lösen und das Bordbrett ist gegen Kippen zu sichern. Bordbretter müssen den Belag um mindestens 15 cm überragen, Mindeststärke 3 cm, gem. DIN EN 13374 in der aktuellen Fassung

An oder über flüssige Stoffen

Arbeitsplätze und Verkehrswege an oder über Stoffen, in denen man versinken kann (z. B. Wasser), müssen unabhängig zur Absturzhöhe gesichert werden.

Bei Treppen ab 1 m Absturzhöhe

Freiliegende Treppenläufe und Treppenabsätze müssen ab 1 m Absturzhöhe gesichert werden.

Bei mehr als 2 m Absturzhöhe

Bei mehr als 2 m Absturzhöhe müssen alle Arbeitsplätze oder Verkehrswege gesichert werden.

An Wandöffnungen

Öffnungen in Wänden mit mehr als 1 m Absturzhöhe müssen gesichert werden.

An Übergängen

  • Mindestbreite im Personenverkehr 0,6 m
  • Absturzhöhe ≥ 1,0 m beidseitiger Seitenschutz erforderlich
  • Bei Neigung beachten – ggf.Trittleisten /-stufen anbringen

Sicherung von Öffnungen und Vertiefungen an Böden, Decken, Dachflächen

  • Es kann auf Seitenschutz verzichtet werden, wenn sie mit begehbar und unverschiebbar angebrachten Abdeckungen versehen sind.
  • Es ist ein Seitenschutz erforderlich, wenn diese größer als 9 m² und mit Kantenlänge über 3 m sind.

Sichere Verkehrswege zum Arbeitsplatz

Der Arbeitsplatz muss auf sicheren Verkehrswegen erreichbar sein.

Zugang über Treppenturm
 Bitte auf die gerüstbezogene Anforderungen achten.

Zugang über Bautreppen

  • Überstand min. 1 m
  • Deckenfixierung
  • Handlauf beidseitig

Zugang über Anlegestufenleitern

  • Überstand min. 1 m
  • Leiterkopf anbinden
  • Fixierung des Leiterfußes im Winkel 60°-70°

Sicherung durch Seitenschutz / Fanggerüst

  • Fanggerüste (2+3) sind nur zulässig, wenn Absicherung mit Seitenschutz (1) nicht möglich ist
  • Bei Verwendung von Fanggerüsten darf der max. Höhenunterschied nicht größer als 2,00 m zwischen senkrechter Absturzkante und Gerüstbelag sein
  • Abstand vom Bauwerk zur Gerüstbelagkante darf nicht größer als  0,30 m sein

Absturzsicherungsmaßnahmen

  • Nur wenn Absturzsicherung / Seitenschutz nicht möglich ist dürfen Fanggerüste, Dachfanggerüste, Auffangnetze oder Schutzwände verwendet werden.
  • Wenn die Errichtung von Absturzsicherung / Auffangeinrichtungen technisch nicht möglich ist, ist persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu verwenden.

Absturzsicherung am Arbeitsplatz

Schlauchführer und Pumpenmaschinist müssen gegen Absturz gesichert sein.

Arbeitsplatz des Maschinisten

  • Der Arbeitsplatz muss auf sicheren Verkehrswegen erreichbar, hinreichend tragfähig und gegen Absturz gesichert sein.
  • Der Arbeitsplatz muss ausreichend beleuchtet sein.
  • Vom Arbeitsplatz aus muss Sichtkontakt zum Gefahrenbereich bestehen.

Check 6

Der öffentliche Bereich

Sicherheitsabstände im öffentlichen Raum

Zur Sicherheit aller Personen innerhalb und ausserhalb der Baustelle müssen neben den gesetzlich notwendigen Genehmigungen, Kennzeichnungen und Absperrungen der Baustelle folgende Punkte zusätzlich beachtet werden:

Der Aufstellplatz / Arbeitsplatz

  • Der Aufstellplatz der Betonpumpe muss deutlich sichtbar zur Baustelleneinrichtung gehören.

  • Ausreichend Platz zum sicheren Aufstellen der Betonpumpe und dem Bedienbereich muss vorhanden sein.

  • Der Schutz des Maschinisten / Fahrmischerfahrers und der Pumpe vor dem vorbeifließenden Verkehr muss gegeben sein.

  • Die Gefahrenbereiche der Pumpe sind hinreichend durch die Baustelle zu sichern. Diese dürfen von Unbefugten nicht betreten werden.

Beispiele einer ordnungsgemäßen Absicherung

Check 7

Die elektrischen Leitungen & Anlagen

Sicherheitsabstand

  • Sicherheitsabstände sind gemäß DGUV Vorschrift 3 einzuhalten. 

  • Sicherheitsabstände sind auch bei Erdung der Betonpumpe einzuhalten.

 

Erdung

  • Betonpumpen in der Nähe von Sendeanlagen sind zu erden.

  • Die Festlegung der Notwendigkeit der Erdung der Betonpumpe erfolgt durch den Netzbetreiber.

  • Die Erdung darf ausschließlich von fachkundigem Personal durchgeführt werden.

Mindestabstand

  • Festgelegte Mindestabstände werden bei voll ausgefahrenem Verteilermast in der Waagerechten gemessen und gelten für sämtliche Arbeitspositionen.

Check 8

Die Sicherheit

Gefahrenbereich der Betonpumpe

Gefahrenbereiche der Pumpe müssen beachtet werden und dürfen von Unbefugten nicht betreten werden. Innerhalb der Gefahrenbereiche kann es zu Verletzungen durch Quetschung, herabfallende Teile und Reizung kommen.

Gefahrenbereiche sind u. a.:

  • am Trichter (1)
  • um die Stützbeine herum (2)
  • unter dem Verteilermast (3)
  • im Bereich von verlegten Rohr- und Schlauchleitungen (4)

Schutzausrüstung

  • Alle Mitarbeiter müssen ihre persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen.

Witterungsbedingungen

Es besteht die Gefahr der Beschädigung der Maschine

  • bei zu niedrigen Temperaturen.

  • bei zu starkem Wind (wenn z. B. grüne Blätter von den Bäumen gerissen werden).

  • Der Verteilermast ist bei Sturm und Gewitter in Fahrstellung bzw. Ruhestellung zu bringen.

Entscheidungsgewalt

  • Den Anweisungen des Maschinisten ist unbedingt Folge zu leisten!

Verantwortlichkeit

Liegen alle notwendigen Papiere und Nachweise des Bauunternehmens / der Bauleitung vor ?

  • Straßensperrung

  • Tragfähigkeit des Untergrundes

  • Statische Nachweise